Förderleistungen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt
Der Einzelne kann unter bestimmten Voraussetzungen (staatliche) Förderleistungen in Anspruch nehmen, um in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder in Selbstständigkeit zu gelangen. Oft handelt es sich um Geldleistungen, die entweder an den Bewerber/Arbeitnehmer, den Arbeitgeber oder einen Dritten (etwa als Vermittler oder Bildungsträger) gezahlt werden. Im weiteren Sinne sind aber auch Fortbildungen und Integrationskurse sowie die Beratungs- und Netzwerkfunktion der Arbeitsagentur als Förderleistung zu verstehen.
Als Bewerber sollten Sie darüber informiert sein, welche Fördermöglichkeiten für Sie in Frage kommen. Sie sollten davon ausgehen, dass Ihnen niemand hinterherlaufen und Sie auffordern wird, Förderleistungen in Anspruch zu nehmen. In aller Regel müssen Sie Ihre Rechte einfordern, vorausgesetzt Sie kennen sie.
Leistungen werden erst ab dem Zeitpunkt gewährt, da Sie beantragt wurden. Stellen Sie daher Anträge auf Leistungen, noch ehe Ihnen Kosten entstehen.
Nicht auf alle Leistungen besteht ein Rechtsanspruch. In vielen Fällen handelt es sich um Kann-Leistungen, die nur dann gewährt werden, sofern Haushaltsmittel zur Verfügung stehen und sofern Sie die Fördervoraussetzungen erfüllen.
Andererseits kann keine Förderleistung Ihre Initiative ersetzen. Wer in Anspruchsdenken verfällt und den persönlichen Erfolg nur von günstigen Umständen abhängig macht, der KANN schlicht und ergreifend nicht erfolgreich sein.
Die Landschaft der Förderinstrumente unterliegt insbesondere durch konjunkturelle Schwankungen einem permanenten Wandel. Ausführliche und aktuelle Informationen können Sie auf dem Portal der Arbeitsagentur einsehen. Beim Bestellservice sind Infobroschüren über zielgruppenspezifische Förder- und Beratungsleistungen als PDF abrufbar.