Datenschutz bei Bewerberprofilen und Stellengesuchen im Netz
Das Datenschutzrisiko ist bei einer persönlich adressierten schrifltlichen Bewerbungen eher gering. Die Bewerbung läuft nur durch wenige Hände und muss nach geltendem Recht bei einer Absage vom Arbeitgeber aus dem Archiv gelöscht werden.
Bei Bewerberprofilen ist das Datenschutzrisiko höher einzustufen. Hier setzt sich der Bewerber zumindest einer Teilöffentlichkeit aus – seine Daten sind dadurch praktisch weltweit abrufbar. Das heißt, dass die eigenen Daten von nahezu beliebigen Personen vervielfältigt und möglicherweise auch missbräuchlich verwendet werden können!
Datenschutzprobleme im Internet
Wichtige Eckpunkte für den Schutz persönlicher Daten in Online-Profilen sind:
- die Wahl des Netzwerks, sprich: die Entscheidung für ein personalisiertes Netzwerkprofil oder ein anonymes Stellengesuch
- die geltenden Datenschutzbestimmungen
- die eigene Freizügkeit bei der Angabe persönlicher Daten
- die gewählten Sichtbarkeitseinstellungen für die eingegebenen Daten
Anonyme versus öffentliche Bewerberprofile
Jobbörsen überlassen i. d. R. dem Bewerber, das Profil entweder anonym oder unter Angabe von personenbezogenen Daten zu veröffentlichen. Zu den personenbezogenen Daten gehören z. B. Name, Alter, Foto oder die Kontaktdaten.
Im Falle von Business- und Sozialnetzwerken kollidiert der Identitätsschutz mit dem Vernetzungsgedanken: damit Sie gefunden werden können, müssen Sie als Person identifizierbar sein. Anonyme Profile sind hier also nicht im Sinne des Erfinders. In der Regel verstößt man sogar gegen die Nutzungsbedingungen, wenn man sich anstatt des Echtnamens per Pseudonym registriert.
Die Frage danach, ob eine anonyme oder öffentliche Präsenz besser ist, hängt von den Bedürfnissen eines Bewerbers ab und lässt sich nicht pauschal beantworten. Tatsächlich ist das Auftreten als Person in einem Netzwerk mit Vorteilen verbunden, die ein anonymes Jobbörsen-Profil nicht bieten kann. Letzteres ist aber nicht weniger legitim und in Jobbörsen auch gängige Praxis. Das hat zumeist zwei Gründe:
- der Bewerber möchte nicht, dass seine Bewerbungsabsichten publik werden (z. B. gegenüber dem aktuellen Arbeitgeber, Kollegen oder dem Bekanntenkreis)
- der Bewerber möchte verhindern, dass seine Daten von Dritten zweckentfremdet werden
Die missbräuchliche Verwendung persönlicher Daten kann bei einer Veröffentlichung im Internet per se nicht ausgeschlossen werden. Da ist es nachvollziehbar, dass Netzwerkbetreiber die Verantwortung für einen Datenmissbrauch durch Dritte in den Nutzungsbedingungen regelmäßig zurückweisen …
Sind Sie ein Nutzer mit hohem Sicherheitsbedürfnis? Dann entscheiden Sie sich lieber für ein anonymes Profil in einer Jobbörse – oder lassen es gleich ganz bleiben. Das ist zwar nicht “open-minded”, aber risikobewusst.
Vor der Registrierung: Datenschutzbestimmungen lesen
Die Datenschutzbestimmungen werden leider von den wenigsten Nutzern gelesen, dabei lässt sich schon hier abschätzen, wie nachdrücklich ein Anbieter für den Schutz fremder Daten einsteht.
- werfen Sie einen Blick in die Datenschutzbestimmungen noch bevor Sie sich für einen Anbieter entscheiden und versuchen Sie einen Eindruck davon zu gewinnen, wie ernst der Schutz Ihrer Daten genommen wird:
- hat der Betreiber seinen Geschäftsitz in Deutschland/ Europa und werden die Daten auf deutschen/ europäischen Servern gespeichert (und unterliegen damit dem strengen europäischen Datenschutzrecht)?
- handelt es sich um eine institutionelle bzw. gemeinnützige Plattform oder um eine Unternehmung mit wirtschaftlichen Interessen?
- sind die Datenschutzbestimmungen transparent und verständlich?
- werden Sie auf Gefahren im Zusammenhang mit öffentlich zugänglichen Personendaten hingewiesen?
- wird davon abgesehen, Daten über meine beabsichtigten Arbeitgeberkontakte hinaus, an Dritte weiterzugeben?
- werden technische Schutzmaßnahmen zur Datenübertragung/ Speicherung verwendet (z. B. https-Verbindungen)?
- besteht die Möglichkeit Bewerberinformationen bzw. Bewerbungsabsichten anonymisiert zu veröffentlichen?
- Skeptisch sollten Sie vor allem dann sein, wenn Sie Sachen lesen wie:
- Die über unsere Websites und Anwendungen erfassten Daten werden ganz oder teilweise in den Vereinigten Staaten gespeichert und können daher US-Recht unterliegen.
Deutsches Datenschutzrecht ade.
- Wir erfassen möglicherweise auch Informationen über Sie von öffentlich zugänglichen Websites.
Aha, mir wird also nachspioniert.
- Wir geben Informationen, die wir von anderen Websites gesammelt haben, möglicherweise an Dritte weiter.
Was soll diese undurchsichtige Datenschieberei?
- Wir stellen den Benutzern E-Mail-Proxy-Server und Relay-Dienste zur Verfügung; zur Verhinderung von Betrug, Reduzierung von ungewollten Nachrichten und zur Qualitätskontrolle überwachen und überprüfen wir diese Nachrichten.
Big Brother is watching me.
- Unter Umständen müssen wir personenbezogene Daten, Profilinformationen und/oder Informationen über Ihre Aktivitäten als Mitglied offenlegen, wenn dies gesetzlich, beispielsweise aufgrund der Anordnung einer Zwangsmaßnahme oder aus anderen rechtlichen Gründen erforderlich ist.
Umschreibung dafür, dass Ihre Daten US-amerikanischen Behörden übermittelt werden können.
Einige Jobbörsen ermöglichen, ganz ohne Registriervorgang, einen LogIn via Facebook- oder Linked-In-Account. Hier gibt es einige zusätzliche Besonderheiten zum Datenschutz zu beachten:
Konnektierung zu Sozialnetzwerken
Zurückhaltung bei der Angabe von Informationen
Bewerbungen enthalten üblicherweise hochsensible persönliche Informationen, z. B. Geburts- und Adressdaten, möglicherweise sogar eingescannte Dokumente oder Ausweise mitsamt Ihrer Unterschrift und Ihrem Foto. Wenn Sie solche Informationen weltweit abrufbar machen, öffnen Sie einem potenziellen Missbrauch Tür und Tor. Daher gilt:
Bewerberprofile im Internet sollten generell nicht die Qualität einer aussagekräftigen Bewerbung haben!
- wenn Sie Ihre Anonymität wahren wollen, sollten Profilangaben, Lebensläufe oder Anschreiben frei sein von Informationen, die zu einer Identifikation Ihrer Person führen könnten:
- Name
- Geburtsdatum
- Anschrift, (Email-) Adresse, Telefonnummer
- Foto
- Angaben zu Eltern oder Geschwistern
- konkrete Firmennamen oder Produktbezeichnungen
- ethnische Zugehörigkeit
- politische/ religiöse Gesinnung
- Angaben zum Gesundheitszustand
- wenn Sie Ihre Identität in einem Netzwerk preisgeben, sollten zumindest private Adressen, Email-Adressen und Telefonnummern für andere nicht einsehbar sein
- Zeugnisse sollten Sie gar nicht veröffentlichen, sondern allenfalls nach einer Kontaktaufnahme und Seriositätsprüfung an einen konkreten Adressaten senden
- Führerschein- oder Ausweiskopien haben genausowenig in Ihren Profil-Unterlagen verloren wie die Sozialversicherungsnummer, Konto-/Kreditkarteninformationen oder Führungszeugnisse – wenn Sie um Übermittlung dieser Informationen gebeten werden, ist Skepsis geboten
- verzichten Sie darauf, Ihre Unterlagen mit einer eingescannten Unterschrift “aufzuwerten”
- achten Sie darauf, dass Sie bei der Angabe von Referenzen und Erfolgen nicht gegen das Betriebsgeheimnis oder gegen Nutzungsrechte verstoßen Rechtliche Fallstricke bei der Bewerbung
Sichtbarkeitseinstellungen prüfen
- prüfen Sie unmittelbar nach der Anmeldung die Sichtbarkeitseinstellungen Ihres Profils bzw. Lebenslaufs – mitunter werden diese voreingestellt öffentlich geschaltet, ohne dass Sie explizit zugestimmt haben
- wählen Sie eine Einstellung, die Ihre Kontaktdaten (Email, Postadresse, Telefonnummer …) vor öffentlichem Zugriff schützt!
Achtung: Der Begriff “öffentlich” kann unterschiedliche Bedeutungen haben. Damit ist entweder gemeint, dass Ihre Informationen in einem geschützten Bereich veröffentlicht werden (der nur nach einer Registrierung zugänglich ist). “Öffentlich” kann aber auch bedeuten, dass jeder im Internet Ihr Profil einsehen kann. Informieren Sie sich darüber in den Datenschutzerklärungen oder Profileinstellungen!
- für Netzwerkprofile können Sie i. d. R. bestimmen,
- ob das Profil auch nicht-registrierten Nutzern zugänglich (also frei im Netz verfügbar) sein soll
- ob es in den Suchergebnissen von Suchmaschinen wie Google oder Bing enthalten sein soll
- deaktivieren Sie eine solche Einstellung – die bringt Ihnen eigentlich nur einen Mehrwert, wenn Sie als Freiberufler eine Dienstleistung anbieten