Das Zwischenzeugnis
- bei triftigem Grund können Sie sich ein Zwischenzeugnis ausstellen lassen (BAG 21. 01.1993, 6 AZR 171/92)
- als triftiger Grund gilt bspw.
- Bewerbung um eine neue Stelle
- strukturelle Änderungen im Betriebsgefüge
- eine bevorstehende Kündigung
- Wechsel des Vorgesetzten
- Versetzung des Arbeitnehmers
- Übernahme eines neuen Aufgabenbereichs
- ein zu erbringender Beschäftigungs-/ Qualifikationsnachweis für Behörden, Kreditinsitute, Weiterbildungseinrichtungen…
- bevorstehende längere Arbeitsunterbrechungen ab ca. einem Jahr, z. B. Erziehungsurlaub oder Weiterbildungen
- in Form und Inhalt folgt ein Zwischenzeugnis den Vorgaben für ein einfaches oder qualifiziertes Endzeugnis, allerdings mit folgenden Besonderheiten:
- Überschrift "Zwischenzeugnis"
- geschrieben in der Gegenwartsform, sofern die beschriebenen Tätigkeiten noch andauern
- keine Schlussformel (also Ausdruck von Bedauern und Erfolgswünschen), sondern Nennung des Ausstellungsgrundes und evtl. Danksagung bzw. Wertschätzung des beurteilten Arbeitnehmers
Herr Max Mustermann, geboren am 23.05.1971, ist zum 01.06.2003 als Bauschlosser in unser Unternehmen eingetreten. Seine Aufgaben umfassen:
- die Herstellung von Konstruktionsteilen aus Formstahl, Feinblechen und Rohren
- den Zusammenbau durch Autogen- und Elektroschweißverfahren
- den Einbau von Verbund- und Senkfenstern
- den Einbau von Schlössern und Türen auf Baustellen.
Herr Mustermann war von Beginn an ein vollwertiges Mitglied unseres Montage-Teams. Er erledigt seine Aufgaben zügig, engagiert und zu unserer vollsten Zufriedenheit. Seine Vorgesetzten und Kollegen schätzen ihn als kompetenten und hilfsbereiten Mitarbeiter.
Dieses Zwischenzeugnis wird Herrn Mustermann anlässlich der Versetzung seines Vorgesetzten erteilt. Wir verbinden damit unseren Dank für die bisherigen Leistungen und den Wunsch, die vertrauensvolle Zusammenarbeit auch in Zukunft fortzusetzen.
Musterstadt, den 31.10.2007
Unterschrift
Max Meister, Geschäftsführer