Zielgruppe | Förderleistung | Informationen |
| Bildungsurlaub | |
Arbeitnehmer, Auszubildende |
- Freistellung von der Arbeit unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts
- Anspruch ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt
- in einigen Ländern existiert überhaupt kein gesetzlicher Anspruch auf eine Bildungsfreistellung (Bayern und Sachsen)
- maßgeblich für den Arbeitnehmer ist dabei stets der Arbeitsort, nicht der Wohnort
- je nach Land erstreckt sich der Anspruch meist auf 5 Tage pro Jahr oder auf 10 Tage innerhalb eines 2 Jahreszeitraums
- Voraussetzung ist die Anerkennung des Weiterbildungsträgers durch das Land und ein weitgehender Bezug der Weiterbildung zum Tätigkeitsfeld des Arbeitnehmers
- ohne diesen “Mindestnutzen” kann der Arbeitgeber die Zustimmung zu einer Bildungsfreistellung verweigern
| Bildungsurlaubs-/ Bildungs-freistellungs-gesetze der jeweiligen Länder |
| Bildungsgutschein | |
Arbeitslose und unter Bedingungen auch beschäftigte Arbeitnehmer |
- Übernahme der Weiterbildungskosten (auch Fahrt- und Kinderbetreuungskosten sowie Kosten für auswärtige Unterbringung und Verpflegung)
| Agentur für Arbeit/ Jobcenter. Siehe auch hier. |
| Prämiengutschein (Bildungsprämie) | |
Erwerbstätige (auch selbstständige) oder Berufsrückkehrer – ab 25 Jahren und mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von max. 20.000 Euro (40.000 € bei Ehepartnern), d. h. nach Abzug eventueller Kinderfreibeträge und Kinderbetreuungskosten |
- max. aller 2 Jahre Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildung
- Übernahme von 50 % der Weiterbildungskosten, max. jedoch 500 Euro
- die Weiterbildungsmaßnahme darf nicht mehr als 1000 Euro kosten
| Regionale Beratungsstelle,
Infoportal |
| Weiterbildungssparen (Bildungsprämie) | |
Sparer mit Anspruch auf die Arbeitnehmer-Sparzulage |
- für die Finanzierung einer Weiterbildung ist eine vorzeitige Entnahme aus dem Ansparguthaben möglich
- Kombination mit Prämiengutschein oder länderspezifischen Qualifizierungsgutscheinen möglich
| Regionale Beratungsstelle,
Infoportal |
| Länderspezifische Bildungsschecks | |
Je nach Land unterschiedlich: Arbeitnehmer, z. T. auch Mini-Jobber mit Wohnsitz oder Arbeitsstätte im jeweiligen Bundesland oder Unternehmer/ Existenzgründer mit Sitz oder Niederlassung im jeweiligen Bundesland. Zum Teil gelten Einkommensgrenzen. |
- anteilige Übernahme der Weiterbildungskosten, wobei die Förderquote z. T. deutlich höher ausfällt als bei der Bildungsprämie (dort beträgt sie 50 %)
- eine Kombination mit dem Prämiengutschein der Bildungsprämie ist nicht möglich, daher ist abzuwägen, welche Variante für den Fördernehmer attraktiver ist
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Förderdatenbank des Bundes |
| Bildungsgutscheine für Arbeitnehmer (WeGebAU) | |
(1) Geringqualifizierte ohne Berufs- oder Studienabschluss, Arbeitnehmer, die seit min. 4 Jahren eine ungelernte Tätigkeit ausüben.
(2) Arbeitnehmer über 45 Jahre in Betrieben mit weniger als 250 Mitarbeitern.
(3) Arbeitnehmer unter 45 in Betrieben mit weniger als 250 Mitarbeitern, wenn der Arbeitgeber min. 50 % der Weiterbildungskosten übernimmt (befristet bis 2014). |
- Ausstellung eines Bildungsgutscheins durch die Arbeitsagentur zur Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme, die zu einem anerkannten (Teil-)Abschluss führt
- bei Geringqualifizierten kann der Arbeitgeber für die Zeit des Arbeitsausfalls einen Lohnkostenzuschuss erhalten
| Sachbearbeiter bzw. Arbeitgeberservice der örtlichen Arbeitsagentur |
| Zukunftsstarter | |
(1) Gering qualifizierte Arbeitslose und Arbeitnehmer ohne Berufsabschluss
(2) Gering qualifizierte Arbeitslose und Arbeitnehmer mit Berufsabschluss, die seit min. 4 Jahren einer ungelernten Tätigkeit nachgehen
(3) Berufsrückkehrer und Wiedereinsteiger |
- Ausstellung eines Bildungsgutscheins für Voll- oder Teilzeitqualifizierungen, die auf einen anerkannten Berufsabschluss vorbereiten
- Lehrgangs-, Fahrt-, und Kinderbetreuungskosten sind förderbar
| Sachbearbeiter bzw. Arbeitgeberservice der örtlichen Arbeitsagentur |
| Aufstiegs-BAföG | |
Fachkräfte mit anerkannter Erstausbildung |
- Meisterkurse und Aufstiegsfortbildungen (min. 400 Unterrichtstunden)
- Finanzierung der Prüfungs- und Lehrgangskosten (zinsgünstiger Kredit plus staatlicher Zuschuss)
- Finanzierung der Kosten für ein Prüfungsstück im Rahmen eines zinsgünstigen Darlehens
- Unterhaltsleistungen bei der Teilnahme an Vollzeitlehrgängen
- möglicher Teilerlass bei Existenzgründung oder Einstellung von Beschäftigten/ Auszubildenden
| Ämter für Ausbildungs-förderung,
Infoportal |
| Weiterbildungsstipendium | |
Berufstätige oder arbeitssuchende Jungfachkräfte unter 25 Jahren. Die Altersgrenze kann unter Berücksichtigung von Anrechnungszeiten (z. B. Mutterschutz, freiwilliger Wehrdienst) um bis zu drei Jahre aufgestockt werden. | Fördervoraussetzungen:
(1) Berufsabschlussprüfung besser als “gut”
ODER
(2) erfolgreiche Teilnahme bei einem überregionalem beruflichen Leistungswettbewerb (Platz 1 bis 3)
ODER
(3) Nachweis besonderer Qualifikation durch einen begründeten Vorschlag des Arbeitgebers oder der Berufsschule
- fachliche und fachübergreifende Weiterbildungen (z. B. Techniker/Fachwirt bzw. Sprach-/ EDV-Kurse) bis hin zum berufsbegleitenden Studium, nebst Fahrtkosten, Aufenthaltskosten, Kosten für Arbeitsmittel und Prüfungskosten
- Förderung mit bis zu 7200 Euro über einen Zeitraum von max. 3 Jahren
- der Fördernehmer muss min. 10 % der Lehrgangskosten selbst tragen
| zuständige Kammer (z. B. IHK, HWK),
Begabten-förderungswerk |
| Aufstiegsstipendium | |
Fachkräfte mit min. 2 Jahren Berufserfahrung und besonders erfolgreichem Berufsabschluss (Durchschnittsnote min. 1,9) ODER
bei besonders erfolgreicher Teilnahme an einem bundesweiten beruflichen Leistungswettbewerb |
- Stipendium für ein Erststudium in Voll- oder Teilzeit
- bei einem Vollzeitstudium 735 Euro monatlich + 80 € Büchergeld + Betreuungspauschale für Mütter und Väter
- Studierende eines Teilzeitstudiums können 2400 Euro jährlich für Maßnahmekosten erhalten
| sbb-stipendien.de |