Das einfache Arbeitszeugnis
Beim einfachen Arbeitszeugnis handelt es sich, wie der Name schon andeutet, um eine abgespeckte Zeugnisvariante. In der Regel sollten Sie darauf bestehen, sich ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ausstellen zu lassen. Die einfache Version ist allenfalls in folgenden Fällen praktikabel:
- als Bescheinigung (z. B. gegenüber einer Behörde)
- bei Unmöglichkeit einer wahrheitsgetreuen Beurteilung des Arbeitnehmers (z. B. aufgrund von sehr kurzen Beschäftigungszeiträumen oder einer schwerwiegenden personellen Veränderung, etwa dem kurzfristigen Ausscheiden von direkten Vorgesetzten)
- bei der Empfehlung eines Arbeitgebers, aufgrund schlechter Bewertungen auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis zu verzichten
Da der letztere Punkt gängige Praxis ist, sollten Sie sich im Klaren darüber sein, dass einfache Arbeitszeugnisse immer einen faden Beigeschmack bei Personalern hinterlassen!
Das einfache Zeugnis enthält lediglich Angaben über:
- die Person (Name, Vorname und auf Verlangen auch das Geburtsdatum)
- die Dauer des Beschäftigungsverhältnisses und
- Berufsbezeichnung und genaue Tätigkeitsbeschreibung
Eine Bewertung des Arbeitnehmers entfällt in jeder Hinsicht, Leistung und Sozialverhalten werden nicht beurteilt. Die Nennung des Berufs allein genügt nicht, alle wesentlichen Tätigkeiten müssen aufgeführt werden (LAG Hamm 27.02.1997, 4 Sa 1691/96).
Herr Max Mustermann war in unserem Unternehmen vom 01.03.2005 bis 31.10.2007 als Bauschlosser beschäftigt. Seine Aufgaben umfassten:
- die Herstellung von Konstruktionsteilen aus Formstahl, Feinblechen und Rohren
- den Zusammenbau durch Autogen- und Elektroschweißverfahren
- den Einbau von Verbund- und Senkfenstern
- den Einbau von Schlössern und Türen auf Baustellen
- die Oberflächenbehandlung von Bauteilen
- die Anleitung von Lehrlingen, Praktikanten und Aushilfskräften.
Musterstadt, den 31.10.2007
Unterschrift
Max Meister, Geschäftsführer