Zeugnis(korrekturen) beanspruchen
Der Arbeitgeber ist prinzipiell verpflichtet, das Arbeitszeugnis am letzten Arbeitstag des Arbeitnehmers auszuhändigen, spätestens jedoch mit Ablauf der Kündigungsfrist (BAG 27.02.1987, 5 AZR 710/85). Verzögerungen müssen Sie allerdings dann in Kauf nehmen, wenn plausible Gründe dafür vorliegen, bspw. wenn im Zuge von Massenentlassungen oder Rationalisierungen das Zeugnisaufkommen sehr hoch ist. Wenn der Arbeitgeber seiner Pflicht nicht nachkommt, sollten Sie nach folgender Strategie verfahren:
Suchen Sie das Gespräch
Ehe Sie auf dem Schriftweg mit der rechtlichen Keule drohen, suchen Sie das Gespräch mit Ihrem (ehemaligen) Arbeitgeber, um Ihr Zeugnis oder eine Korrektur geltend zu machen. Meist lässt sich die Angelegenheit auch ohne bürokratischen Schriftverkehr klären. Wenn Sie in der Zeugnissprache fit sind, klären Sie ab, ob ein Zeugnis- oder Korrekturvorschlag erwünscht ist. Das könnte die Prozedur nicht unwesentlich beschleunigen.
Schriftliche Bitte
Wenn kein Gespräch zustande kommt, formulieren Sie Ihre Bitte um eine Korrektur schriftlich. Wenn es um die Einforderung Ihres Zeugnisses geht, nachdem Sie aus dem Unternehmen ausgeschieden sind, dann befindet sich der Arbeitgeber bereits in Verzug und Sie können diesen Schritt überspringen und gleich anmahnen – ein Gespräch ist vorab trotzdem zu empfehlen.
Vielen Dank für die Übersendung meines Arbeitszeugnisses. Ich habe das Zeugnis zwischenzeitlich geprüft und festgestellt, dass einige Passagen nicht mit dem Wohlwollensgrundsatz vereinbar sind. Ich bitte Sie daher mein Zeugnis unter Berücksichtigung des anliegenden Formulierungsvorschlags zu überarbeiten.
Mahnen
Wenn der Schuldner nicht leistet, Sie also am letzten Arbeitstag kein Zeugnis oder innerhalb von drei bis vier Wochen keine Korrektur erhalten haben, dann ermahnen Sie schriftlich. Es ist üblich in drei Stufen zu mahnen.
Erinnerung
Mein Arbeitsverhältnis endete zum… Leider habe ich bisher kein Arbeitszeugnis erhalten. Da ich für meine Bewerbungsaktivitäten dringend ein qualifiziertes Arbeitszeugnis benötige, möchte ich Sie daran erinnern, mir ein solches auszustellen und zu übersenden.
Ich möchte ich Sie unter Bezugnahme auf mein Schreiben vom … daran erinnern, mir eine korrigierte Version meines Arbeitszeugnisses zukommen zu lassen.
Aufforderung
Wenn Sie innerhalb von weiteren drei bis vier Wochen keine Antwort erhalten, fordern Sie in höflichem aber bestimmtem Ton zum Handeln auf. Setzen Sie eine Frist – zwei Wochen sind üblich.
Ich hatte Sie am … schriftlich darum gebeten, mir ein qualifiziertes Arbeitszeugnis zu übersenden. Bis jetzt habe ich leider keine Antwort von Ihnen erhalten. Ich möchte darauf hinweisen, dass ich mich gegenwärtig in einem Auswahlverfahren befinde und sich die Vorenthaltung des letzten Arbeitszeugnisses zu meinem Nachteil entwickeln könnte. Bitte senden Sie mir das Arbeitszeugnis spätestens bis zum … zu.
In meinen Schreiben vom … und … hatte ich Sie um Korrektur meines Arbeitszeugnisses gebeten. Dies ist bislang nicht geschehen. Ich verweise auf die Dringlichkeit meines Anliegens und bitte Sie, mir das korrigierte Zeugnis nunmehr bis zum … zu übersenden.
Drohung
Wenn Ihrer Aufforderung nach weiteren drei bis vier Wochen nicht nachgekommen wird, dann setzen Sie eine letzte zweiwöchige Frist und kündigen für den Fall der Nichtleistung die Einleitung weiterer Schritte an (Einbezug eines Anwalts, Gerichtsverfahren…). Versenden Sie am besten per Einschreiben, damit Sie die Garantie haben, dass der Schuldner Ihre Mahnung erhalten hat (womöglich könnte er sich sonst vor Gericht darauf berufen, diese sei auf dem Postweg verloren gegangen).
In meinen Schreiben vom … und … hatte ich Sie wiederholt darum gebeten, mir ein qualifiziertes Arbeitszeugnis auszustellen. Bislang vergeblich. Ich bitte Sie, mir das Zeugnis bis zum … zu übersenden. Sollte die Frist erneut ergebnislos verstreichen, behalte ich mir vor, weitere Schritte einzuleiten.
Am …, … und … hatte ich die Korrektur meines Arbeitszeugnisses bei Ihnen erbeten. Auf eine Reaktion habe ich bisher vergeblich gewartet. Ich bitte Sie daher, mir das korrigierte Zeugnis bis zum … zu übersenden. Nach ergebnislosem Fristablauf erwäge ich, meinen Anspruch auf dem Rechtsweg geltend zu machen.