Eignungsnachweise
Eignungsnachweise im Überblick
- Arbeitszeugnis: Der wichtigste Eignungsnachweis eines Arbeitnehmers. Gibt Auskunft über Art und Dauer der Beschäftigung, in ausführlicher Form auch über Verhalten und Leistung des Arbeitnehmers. Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, auf Verlangen des Arbeitnehmers ein Zeugnis auszustellen.
- Abschlusszeugnis: Der wichtigste Eignungsnachweis eines Absolventen. Zeugnis über den Schul-/Berufsabschluss oder die Erlangung eines akademischen Grades.
- Zertifikate/ Weiterbildungsnachweise: Sammeln Sie nicht nur berufliche Weiterbildungsnachweise. Auch außerberufliche Zeugnisse, z. B. von der Volkshochschule können für Ihre Qualifikation sprechen. Aber: wenn Sie nicht gerade Schüler sind, unbedingt darauf achten, dass nur fachlich relevante Eignungsnachweise beigefügt werden.
- Praktikumsnachweise: Auch ein Praktikant hat Anspruch auf ein Zeugnis. Praktikumszeugnisse sind vor allem für angehende Auszubildende, Berufsanfänger und Quereinsteiger von Bedeutung.
- Arbeitsproben: Nur in wenigen Berufssparten üblich. Bitte nur beifügen, wenn Sie ausdrücklich dazu aufgefordert werden. Eigentlich werden Arbeitsproben zum Bewerbungsgespräch mitgebracht. In der Bewerbungsphase sind die schriftlichen Bewerbungsunterlagen Ihre Arbeitsprobe. Fragen Sie im Zweifelsfall lieber beim Unternehmen nach. Achten Sie darauf, dass Ihre Arbeitsproben keine Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten!
- Handschriftenprobe: Wird überwiegend zur graphologischen Analyse eingefordert. Dadurch erhofft man sich Erkenntnisse über die Persönlichkeitsstruktur des Bewerbers – sein Selbstbewusstsein, sein Anpassungsvermögen usw. Es ist sinnvoll, eine Handschriftenprobe mit einer 3. Seite zu kombinieren und darin z. B. die eigene Motivation darzustellen.
- Sonstiges: Es muss nicht immer ein klassisches Zeugnis sein. Auch Auszeichnungen, Urkunden, Zeitungsartikel und Dankschreiben können Sie verwenden, um sich von Ihren Mitbewerbern abzuheben.
Machen Sie sich darauf gefasst, dass man Ihnen im Vorstellungsgespräch Fragen zu Ihrer Qualifikation stellt, z. B. wo Sie Ihre Kenntnisse zur Anwendung bringen konnten oder wie Sie sich dadurch weiterentwickelt haben. Wenn Sie nur mit einem Schein herumwedeln, den Sie nicht plausibel in Ihrer Argumentation verankern können, dann fächern Sie im Vorstellungsgespräch nur heiße Luft... Bedenken Sie dass es nur einen Beweis für Ihr Können gibt – Ihr Tun!
Eignungsnachweise in aussagekräftigen Unterlagen
- Eignungsnachweise sind eine Voraussetzung für „aussagekräftige“ Unterlagen – ohne Zeugnisse dürfen Sie sich keine Chance gegen Mitbewerber ausrechnen, weil Ihre Behauptungen im Lebenslauf schlichtweg unbewiesen im Raum stehen
- wenn Sie sehr viele Eignungsnachweise besitzen, setzen Sie Prioritäten und fügen Sie nur aktuelle und stellenrelevante Eignungsnachweise bei (siehe auch Zeugnisse weglassen?)
- in der Regel fügen Sie Ihre letzten drei oder vier Arbeitszeugnisse bei
- es ist nicht unbedingt notwendig, ein Zwischenzeugnis Ihres aktuellen Arbeitgebers beizufügen
- falls aus den Arbeitszeugnissen der jüngeren Vergangenheit kein fachlicher Bezug zur favorisierten Stelle erkennbar wird, in älteren dagegen schon, so ergänzen Sie Ihre letzten drei Zeugnisse um jene relevanten Zeugnisse aus Ihrer früheren Berufshistorie
- wenn Sie mehr als 5 Zeugnisse/ Zertifikate anhängen, stellen Sie am besten eine Zeugnisübersicht voran
- sollten Sie für wichtige Stationen Ihres Lebenslaufs keine Zeugnisse parat haben, denken Sie an die Möglichkeit, Zeugnisse nachzufordern
Vorlage für eine Zeugnisübersicht
Zeugnisreihenfolge in der Bewerbungsmappe
Eignungsnachweise in Kurzbewerbungen
- in einer Kurzbewerbung beschränken Sie sich auf das Wesentliche, das heißt:
- außer Ihrem Bewerberprofilblatt (Beispiel-PDF) sind einer Kurzbewerbung keine weiteren Anlagen beizufügen – Sie verzichten komplett auf die Eignungsnachweise
- obligatorisch ist dafür der Hinweis im Anschreiben, dass bei Interesse die ausführlichen Bewerbungsunterlagen (Zeugnisse inklusiv) angefordert werden können
Eignungsnachweise bei Ausbildungssuchenden
- da die Bewerbungsphase für den Ausbildungsplatz in aller Regel schon gegen Ende des vorletzten Schuljahres beginnt, ist statt einem Abschlusszeugnis das letzte Zeugnis beizulegen
- sollte dieses Zeugnis noch nicht das Versetzungs- sondern nur ein Zwischenzeugnis sein, reichen Sie das Versetzungszeugnis nach und kündigen Sie dies im Anschreiben an
- wenn Sie nach dem Schulabschluss eine weiterführende Schule besuchen (Berufsfachschule), legen Sie neben dem aktuellen Zeugnis auch das Abschlusszeugnis bei
- viele Fehltage und Leistungseinbrüche sollten Sie bereits im Anschreiben erklären, wenn Sie sich damit nicht gerade ein Eigentor schießen ("Ich war leider ziemlich faul in der Zeit")
- wenn die Fehltage aufgrund einer längeren Krankheit oder eines Unfalls zustandegekommen sind, lassen Sie sich diesen Umstand von der Schule bescheinigen – dadurch vermeiden Sie den Eindruck von Krankheitsanfälligkeit
- plötzliche Leistungsabfälle sollten Sie ebenfalls begründen und neben dem aktuellen Zeugnis das vorhergehende bessere beifügen, um zu zeigen, dass Sie es auch besser können
- Gründe für Leistungseinbrüche können sein: Todesfall in der Familie, Scheidung der Eltern, Schulwechsel...
- holen Sie sich Bescheinigungen für alle (fakultativen) Kurse ein, die Sie durchlaufen, um Ihre Bewerbungsunterlagen damit aufzuwerten (10-Finger-Schreiben, EDV-Training, Rhetorik-Schulung...)
Zeugnisse weglassen?
- abgesehen von einer Kurzbewerbung können Sie auch in folgenden Fällen Zeugnisse weglassen (müssen Sie aber nicht, wenn Sie sich davon einen Vorteil versprechen):
- wenn Sie mehrere Abschlusszeugnisse haben, genügt der höchste Abschluss, d. h. ein Bachelor muss sein Abiturzeugnis nicht beilegen, ein Abiturient nicht das Realschulzeugnis etc.
- wenn Sie langjährige Berufserfahrung haben (> 10 Jahre), können Sie auf das Abschlusszeugnis verzichten, es genügen dann die Arbeitszeugnisse
- wenn Arbeitszeugnisse oder Zertifikate berufsfremd sind, z. B. nützt Ihnen als Versicherungsmakler ein Zertifikat des Aquarellmalkurses der Volkshochschule herzlich wenig
- wenn die Anzahl Ihrer Arbeitszeugnisse sehr umfangreich ist, genügt ein Nachweis der letzten drei oder vier Berufsstationen
- lassen Sie keinesfalls Zeugnisse weg, nur um einen besseren Eindruck zu hinterlassen, denn das Gegenteil wird der Fall sein: man unterstellt Ihnen, dass Sie etwas verheimlichen wollen oder das Zeugnis verbummelt haben
- scheuen Sie sich nicht, Ihr Zeugnis in vollem Umfang anzuhängen, also auch dann, wenn es sich über mehrere Seiten erstreckt – wenn Sie die Hälfte weglassen, wirkt auch dies wie Geheimniskrämerei oder Schlampigkeit
- sollte doch mal ein Zeugnis fehlen, ersetzen Sie es durch ein Blatt, das Auskunft gibt über Schule/ Firma, den Abschluss/ die Tätigkeiten, die Dauer der Ausbildung/ der Anstellung und den Grund für das Fehlen des Zeugnisses