Checkliste zur Zeugnisprüfung
Einforderung
- Sind im Arbeits-/ Tarifvertrag Anspruchsfristen definiert (zur Einforderung eines Zeugnisses oder einer Zeugniskorrektur)?
- Qualifiziertes Zeugnis beim Arbeitgeber eingefordert (ab Kenntnis der Beendigung des Arbeitsverhältnisses)?
Form
- Auf Geschäftspapier, im A4-Format gedruckt?
- Ist der Umfang des Zeugnisses der Art Ihrer Tätigkeit und Dauer der Betriebszugehörigkeit angemessen? (umfangreiche und langjährige Tätigkeiten sollten nicht auf einer halben Seite abgehandelt werden)
- Überschrift vorhanden („Zeugnis“, „Arbeitszeugnis“, „Dienstzeugnis“, „Praktikumszeugnis“)?
- Leeres Anschriftenfeld? – es könnte sonst der Eindruck entstehen, das Zeugnis wäre Ihnen nach einer Korrektur nachträglich zugesandt worden.
- Frei von Ausrufe-, Frage- und Anführungszeichen?
- Mit Ort, Datum und Briefkopf versehen?
- Endet das Arbeitsverhältnis zum Monatsende oder zur Monatsmitte (sonst möglicherweise Hinweis auf fristlose Kündigung)?
- Ist das Ausstellungsdatum das Datum des letzten Arbeitstages (ein späteres Datum weist auf Korrekturen hin)?
- Zeugnisgliederung berücksichtigt (Personenangaben, Tätigkeiten, Leistungs- und Verhaltensbeurteilung, Schlussformeln)?
- Unterzeichnet vom Arbeitgeber oder einer Ihnen ranghöheren Person in Vertretung?
- Wenn stellvertretend unterzeichnet wird: ist die Vertretungsvollmacht ausgewiesen („i. V.“, „ppa.“)?
- Maschinenschriftlich unterschrieben?
- Nennung der beruflichen Stellung des Unterzeichners?
- Frei von „Ausrutschern“ neben der Unterschrift (Zeichen, offenbar nicht zur Unterschrift gehören)?
- Frei von Rechtschreibfehlern?
- Frei von Flecken, Eselsohren oder Rissen?
- Ordentlich formatiert (gleicher Zeilenabstand, einheitliche Schriftfamilie…)?
Einleitung
- Vor- und Zuname, ggf. Titel und Berufs- bzw. Tätigkeitsbezeichnung?
- Ggf. Nennung des akademischen Grades?
- Dauer des Arbeitsverhältnisses?
- Verzicht auf Passivformulierung („wurde beschäftigt“, „wurde eingesetzt“)?
Werdegang und Tätigkeitsbeschreibung
- Wird ggf. Ihr berufliches Fortkommen im Unternehmen dargestellt?
- Tätigkeiten vollständig beschrieben?
- Aufgaben nach ihrer Wichtigkeit geordnet?
- Werden unwesentliche Tätigkeiten ausgespart, allenfalls am Rande erwähnt?
- Aktiver Stil („war tätig“, „erledigte“) statt passiver Stil („ist damit betraut worden…“)?
- Tätigkeitsbeschreibung frei von Bewertungen (eine Bewertung erfolgt nur in der Leistungsbeurteilung eines qualifizierten Zeugnisses)?
Leistungsbeurteilung
- Sind alle für die Tätigkeiten wesentlichen Merkmale aufgeführt (z. B. Verhandlungsgeschick bei Verhandlungstätigkeiten, Kreativität beim Entwurf von Grafiken…)?
- Liegt der Schwerpunkt der Beurteilung nicht auf nebensächlichen/ selbstverständlichen Merkmalen (Fleiß, Pünktlichkeit, Ehrlichkeit, Ordentlichkeit…)?
- Würdigung individueller Merkmale, nicht eine bloße Beschränkung auf Floskeln?
- Werden Fachkenntnisse beurteilt (hinsichtlich Wissenstiefe, Aktualität, Anwendung/ Nutzen)?
- Hinweis auf Kompetenzen/ Zertifikate, die durch Weiterbildung erworben wurden?
- Aktive Formulierung bei Erwähnung von Weiterbildungen („eignete sich an“ statt „wurde ausgebildet“)?
- Hinweis auf den Bildungserfolg/ Umsetzung der Kenntnisse?
- Beurteilung der Arbeitsbereitschaft (z. B. Engagement, Initiative, Fleiß, Mehrarbeit)?
- Beurteilung von Selbstkompetenzen (Ausdauer, Belastbarkeit, Flexibilität, Auffassungsgabe, Urteilsvermögen, Konzentration, Organisationsvermögen, Kreativität)?
- Beurteilung der Arbeitsweise (z. B. Selbständigkeit, Eigenverantwortung, Zuverlässigkeit, Sorgfalt, Gewissenhaftigkeit)?
- Hinweis auf Effizienz/ Zielorientierung bei sorgfältiger/ gewissenhafter Arbeitsweise (andernfalls ist dies ein Hinweis auf ergebnislose „Erbsenzählerei“)?
- Beurteilung des Arbeitserfolges (Qualität, Umsatz, Zielerreichung, Produktivität…)?
- Nennung konkreter Arbeitserfolge?
- Wohlwollend formulierte Beurteilungen statt Diffamierungen bzw. Schlechtreden?
- Frei von Doppeldeutigkeiten?
- Frei von Behauptungen, Verdächtigungen und Verallgemeinerungen von Einzelfällen?
- Ggf. Beurteilung der Führungsleistung (bei Führungskräften)?
- Verzicht auf negativ behaftete Formulierungen wie „Wir haben ihn kennengelernt als…“, „Er zeigte sich als…“, „durchaus“, „weitgehend“, „im Wesentlichen“, „korrekt“, „bemühte sich“, „ohne Tadel“, …?
- Zusammenfassende Leistungsbeurteilung enthalten?
- Deckt sich die zusammenfassende Leistungsbeurteilung mit der übrigen Beurteilung Ihrer Leistungen (Widerspruchsfreiheit)?
- Ist sich der Arbeitgeber im Klaren darüber, dass er „nur“ eine gute Beurteilung liefert, wenn er bescheinigt, „stets zur vollen Zufriedenheit“ gearbeitet zu haben?
Verhaltensbeurteilung
- Sind alle internen und externen Personengruppen benannt (Vorgesetzte, Kollegen, Mitarbeiter, Kunden, Geschäftspartner)?
- Wird die gängige Reihenfolge eingehalten ("Vorgesetzte, Kollegen, Kunden")?
- Werden, insbesondere bei guter oder sehr guter Beurteilung, individuelle Verhaltensmerkmale hervorgehoben (auch an anderer Stelle des Zeugnisses) bspw. Beliebtheit, Auftreten, Loyalität, Diskretion?
Schlussformulierung
- Wird ggf. darauf hingewiesen, dass das Arbeitsverhältnis auf eigenen Wunsch beendet wurde?
- Wird darauf hingewiesen, wenn aus betriebsbedingten Gründen gekündigt wurde?
- Wird im Falle einer fristlosen Kündigung auf eine ausdrückliche Erwähnung dieser Tatsache im Wortlaut verzichtet?
- Bedauern des Ausscheidens (kein Anspruch)?
- Danksagung (Auslassung nur bei triftigem Grund)?
- Erfolgswünsche (Auslassung nur bei triftigem Grund)?
- Werden bei einer guten oder sehr guten Beurteilung mindestens Dank und Erfolgswünsche ausgesprochen (Stimmigkeit des Zeugnisses)?
- Verzicht auf Gesundheits- und Glückwünsche?