Dateien online freigeben (mit Google Drive)
Unter Google-Drive können Dateien so freigegeben werden, dass auch Nutzer ohne Google-Konto darauf zugreifen können. Es ist dann möglich, die Dateien herunterzuladen oder – je nach Format – unmittelbar im Browser zu betrachten. Wie das geht, zeigen wir Ihnen unten.
Kostenloser “Webspace” wird außer von Google auch von anderen Anbietern zur Verfügung gestellt. Virtueller Festplattenspeicher ist ziemlich praktisch:
- mit einem Internetzugang haben Sie nahezu überall Zugang zu Ihren Daten
- Datenverlust (z. B. durch einen Festplattencrash) ist praktisch unmöglich
- Sie können Daten mit anderen (ausgewählten) Nutzern teilen, ohne sie per Mail zu verschicken
Aus der Bewerber-Perspektive eignet sich eine Dateifreigabe vor allem für speicherintensive Referenzen, z. B. Videos, Audiodateien oder hochauflösende Bilder.
Achten Sie bei Online-Freigaben darauf, dass Sie 1. Ihre persönlichen Daten schützen und 2. nicht gegen Urheberrechte und Betriebsgeheimnisse verstoßen! Wenn Sie Bewerbungsunterlagen freigeben möchten, sollten Sie Ihre Dokumente nur eingeschränkt (und nicht öffentlich) freigeben, z. B. durch einen Zugriff per Link, den Sie an vertrauenswürdige Personen schicken (siehe unten).
Um Dateien mit Google-Drive auch für Adressaten ohne Google-Konto freizugeben, gehen Sie wie folgt vor:
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Datei markieren → Rechtsklick → Freigeben
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im Dialog wählen Sie "Link zum Freigeben" abrufen
in den Berechtigungseinstellungen behalten Sie die Voreinstellung "Jeder mit dem Link darf Datei ansehen" bei
- um die Funktionalität des Links zu prüfen, kopieren Sie den Link aus den Berechtigungseinstellungen in die Adress-Leiste Ihres Browsers
- wenn alles wie gewünscht funktioniert, kopieren Sie den Link in Ihre Bewerbungs-Mail
- ggf. sollten Sie darauf hinweisen, dass der Link nur für einen begrenzten Zeitraum (z. B. 3 Monate) seine Gültigkeit behält – dadurch bleibt die Liste der Zugriffsberechtigten überschaubar und Sie können eventuellem Missbrauch vorbeugen (jemand könnte den Link z. B. gegen Ihren Willen in einem öffentlichen Netzwerk posten)
- Sie können den Link auch nur für bestimmte Personen freigeben, aber dann muss der Zugriffsberechtigte ein Google-Konto haben – dadurch scheidet diese Option für den Bewerbungsprozess schon von vornherein aus