Grundlegendes zur äußeren Erscheinung
Dem Dress-Code angemessen
Unter einem Dress-Code versteht man arbeitgeberseitig erlassene Bekleidungsvorschriften, die durch ein geschäftliches Interesse begründet werden. Dahinter können hygienische oder sicherheitsrelevante Gründe stehen – oder schlichtweg die bloße Einhaltung der Verkehrssitte, d. h. branchenüblicher Gepflogenheiten. Die Vorgabe von Bekleidungskonventionen ist rechtlich legitimiert (siehe § 106 Abs. 1 GewO, sowie BGB § 242 und § 611 ) und wurde diversen Gerichtsurteilen bestätigt [1].
Die Frage nach der richtigen Kleidung ist also schon in der Vorbereitungsphase auf ein Vorstellungsgespräch berechtigt. Sie kann je nach Arbeitgeber und Stellencharakter aber unterschiedlich beantwortet werden. Ein konservativer Kleidungsstil findet sich z. B.
- im Banken- und Versicherungswesen
- in Rechtskanzleien
- gehobenen Führungspositionen
- in traditionellen Unternehmen
- in der Unternehmensberatung
- im Gastgewerbe
- bei Tätigkeiten mit vermehrtem Kundenkontakt (Vertrieb, Akquise, Empfang)
- in der Öffentlichkeitsarbeit
- im Öffentlichen Dienst
Anzug bzw. Kostüm sind hier an der Tagesordnung. Wer sich in diesen Branchen bewirbt, sollte in Geschäftskleidung erscheinen – auch dann, wenn es “nur” um einen Ausbildungsplatz geht. Praktikanten genießen zwar in der Regel noch “Welpenschutz”, sollten aber unbedingt ausprobieren, ob Sie sich mit diesem Stil arrangieren können.
Etwas legerer geht es zu
- in der Bildungsbranche
- in der sozialen Arbeit
- in der Logistik
- im Gewerbe und Baugewerbe
- im Bereich Forschung und Entwicklung
- bei überwiegend bildschirmbasierter Arbeit (IT, Design, Mediengestaltung)
- in Start-Up-Unternehmen
Das ist zwar kein Freifahrtschein für Shorts und Schlappen, aber der typische Business-Look kann hier schon mal durch den Casual-Look mit Blue-Jeans und Shirt ersetzt werden.
Recherchieren Sie, welcher Dress-Code für die Branche / die Firma/ die Tätigkeit typisch ist und passen Sie Ihren Stil darauf an. Falls Sie keine schrifltichen Informationen verfügbar sind, scheuen Sie sich nicht, bei der Personalabteilung nachzufragen.
Im Zweifelsfall treten Sie lieber einen Tick konservativer auf: mit dem Business-Casual-Look machen Sie nichts falsch. Stoffhose und Hemd bzw. Bluse sind hier schon ausreichend. Sparen Sie auf nicht am falschen Ende. Ihre Kleidung verrät, welchen Stellenwert Sie dem Vorstellungstermin beimessen. Außerdem demonstrieren Sie Vorzeigbarkeit gegenüber Kunden, Kollegen und Vorgesetzten – ein erstes Signal für Ihre Kooperationsbereitschaft.
Der bequeme Freizeitlook ist für das Vorstellungsgespräch absolut passé, z. B. Kapuzenpulli, Sportschuhe, Jogginghose, Kappen etc. Dabei spielt es keine Rolle, ob Ihnen schon Mitarbeiter in diesem Outfit begegnet sind oder Sie noch als Teenager durchgehen. In diesem Aufzug zur Vorstellung zu erscheinen, gilt als respektlos. Ihre Chancen würden sich drastisch vermindern.
Tabus bei der Kleiderwahl
Nicht jeder Bewerber muss in Geschäftskleidung auflaufen. Trotzdem sollte sich jeder an ein paar Grundregeln halten, um nicht komplett weltfremd aus der Wäsche zu gucken. Sicher gibt es Arbeitgeber, die das Ganze eher entspannt sehen. Bestimmte modische Gewohnheiten haben aber das Potenzial mit Argwohn betrachtet zu werden:
Alles was nach Freizeit aussieht
- auffällig bedruckte Oberbekleidung
- Kapuzenpulli
- Jogginghose
- Kappen
- Kopfhörer
- Styled Jeans (z. B. Used-Look)
- T-Shirt über dem Pullover
- Fransen oder Nieten
- Sandalen, Stilettos, Sport- und Plateau-Schuhe
Zu viel nackte Haut
- Shorts
- freie Schultern
- kurze Röcke
- tiefes Decolletée
- bauchfrei
- (halb-)transparente Kleidung
- sichtbare Unterwäsche
Kleidung, die nicht richtig sitzt
- zu enge oder körperbetonte Kleidung
- zu weite Kleidung
- Hosenbeine sollten nicht länger sein, als dass sie über dem Schuhwerk mehr als eine Falte schlagen, aber lang genug, dass die Ferse des Schuhs zur Hälfte bedeckt wird
- lange Ärmel sollten bei ausgestreckten Armen gerade bis zum Handgelenk reichen
Tipps für passgerechte Business-Oberbekleidung
Kleidung, die nicht zusammenpasst
- sehr farbenfrohe Erscheinung (mehr als 2 Farben, mehr als eine grelle Farbe)
- konkurrierende Musterkombinationen, z. B. gestreiftes Hemd, karierte Hose
- homogene, kontrastlose Farbkombinationen, z. B. blaue Hose + blaues Jacket + blaues Hemd
- Stilbrüche wie Business-Schuhe + T-Shirt
Betont “aussagekräftige” Kleidung
- Fan-Shirts
- Fun-Shirts
- Festival- oder Freundschafts-Armbändchen
- Aufnäher, Buttons, Anstecknadeln
Manierliche Fehltritte
- die Kopfbedeckung im Raum aufbehalten
- die Jacke anbehalten (Ausnahme: Jackett)
- die Hände in Jacken- oder Hosentaschen vergraben
- sich den Pullover um die Schultern oder die Hüfte binden
- die Schuhe ausziehen
Gepflegte Erscheinung
Es gibt sie noch: die Spezies Bewerber, die mit fettigen Haaren und im T-Shirt von vorgestern vorstellig wird. Als Stinkstiefel haben Sie schon so gut wie verloren. Daher sage ich es noch mal für alle, die es nicht verstanden haben:
Zum Vorstellungsgespräch erscheinen Sie bitte frisch geduscht (d. h. mindestens am Vorabend) und frisch eingekleidet (gewaschen und gebügelt). Wenn es schon hier scheitert, welche Arbeitsergebnisse sind dann von Ihnen zu erwarten?
Vermeiden Sie:
- Knitterfalten in der Kleidung
- sichtbare Textilbeschädigungen (fehlende Knöpfe, offene Nähte, Laufmaschen etc.)
- abgelaufene Schuhe/Schuhsohlen
- ungeputzte Schuhe
- zerzaustes oder fettiges Haar
- Schuppen (keine dunkle Kleidung!)
- Bartstoppeln
- lange, ungepflegte Bärte
- ungewaschene Hände
- lange oder abgekaute Fingernägel
- verschmierte Brillengläser
- schlechte oder fehlende Zähne
- schlechten Atem (Kaffee-, Raucher- oder Alkoholfahne)
- Schweißgeruch
- sichtbare Brust,- Bein- oder Achselbehaarung
Eigentlich selbstverständlich, möchte man meinen. Aber die Realität rechtfertigt leider diese Hinweise.
[1] Ein Arbeitgeber darf einen Arbeitnehmer versetzen, der wiederholt gegen Kleidungsvorschriften verstößt (vgl. LAG Hamm, 22.10.1991 - 13 TaBV 36/91).